Urlaubszeit: Rechtlich Wissenswertes für Mitarbeiter

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?

Urlaub ist Vereinbarungssache. Der Zeitpunkt Ihres Urlaubsantritts und die Dauer des Urlaubs müssen zwischen Ihrem Beschäftigerbetrieb, Powerserv und Ihnen vereinbart werden. Verwenden Sie den dafür vorgesehenen Urlaubsantrag, den Sie bei Powerserv beziehen können. Lassen Sie diesen von Ihrem Vorgesetzten beim Beschäftigerbetrieb und von Powerserv unterzeichnen. Wer ohne entsprechende Vereinbarung den Urlaub eigenmächtig antritt, riskiert eine Entlassung. Ebenso kann eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung zu einer Entlassung führen.

Wie lange vorher muss der Urlaub vereinbart werden?

Hier existiert keine gesetzliche Regelung. Grundsätzlich kann die Urlaubsvereinbarung daher jederzeit, also auch kurzfristig, getroffen werden. Der Urlaubsantrag muss jedenfalls vor Urlaubsantritt beim Beschäftigerbetrieb und bei Powerserv eingelangt bzw. bewilligt worden sein.

Was ist zu tun, wenn Sie im Urlaub krank werden?

Wer im Urlaub erkrankt, verliert die Urlaubstage, in denen er krank war unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Zum einen muss die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauern. Dabei spielt es keine Rolle ob alle 3 Tage in den Urlaub fallen oder nur ein Teil davon. Außerdem darf die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein. Powerserv (und auch der Beschäftiger) sind binnen 3 Tagen davon zu informieren und bei Wiederantritt des Dienstes muss unaufgefordert eine ärztliche Krankmeldung vorgelegt werden. Bei einer Erkrankung im Ausland ist darüber hinaus – ausgenommen man wird nachweislich in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt – auch eine behördliche Bestätigung vorzuweisen, aus der hervorgeht, dass die ärztliche Bestätigung von einem zugelassenen Arzt ausgestellt worden ist. Treffen alle diese Voraussetzungen zu, werden die Tage, an denen der Dienstnehmer krank war mangels Erholungswertes nicht als Urlaub gezählt und dem Urlaubsguthaben zugerechnet.

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