Krankenstand und Arztbesuche: Rechtlich Wissenswertes für Mitarbeiter

Was muss ich tun, wenn ich krank bin?

Sie müssen jede Dienstverhinderung unverzüglich bei Powerserv und Ihrem Beschäftigerbetrieb melden. Dies gilt selbstverständlich auch im Krankheitsfall. Die Krankmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per SMS, Fax oder E-Mail erfolgen.

Die Verpflichtung zur Krankmeldung besteht grundsätzlich am Beginn des Krankenstandes. Haben Sie einen bestimmten Endzeitpunkt des Krankenstandes bekannt gegeben und sind Sie danach noch weiterhin an der Dienstleistung verhindert, wird eine neuerliche Meldepflicht ausgelöst. Grundsätzlich gilt: Melden Sie sich lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Wichtig ist: Sowohl Powerserv als auch der Beschäftigerbetrieb müssen wissen, dass Sie krank sind und wann Sie (voraussichtlich) wieder arbeiten können.

Werden Sie zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung aufgefordert, haben Sie diese unverzüglich, jedenfalls jedoch binnen 3 Tagen an Powerserv zu übermitteln. Erfolgt die Übermittlung nicht oder nicht rechtzeitig, verlieren Sie für die Dauer der Säumnis Ihren Anspruch auf Entgelt. Auch wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden, empfiehlt es sich, eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen.

Wie muss eine Krankenstandsbestätigung aussehen?

Eine vom Arzt ausgestellte Krankenstandsbestätigung muss zumindest folgende Punkte enthalten:

  • Beginn des Krankenstandes
  • Ursache: Unfall oder Krankheit, es besteht kein Anspruch auf eine genaue Diagnose
  • Dauer des Krankenstandes (voraussichtliches Ende), zumindest jedoch ein Wiederbestellungstermin
  • Aussteller, Ausstellungsdatum

Durch eine unvollständige Krankenstandsbestätigung verletzen Sie Ihre Nachweispflicht und verlieren daher bis zur Vorlage der vollständigen Bestätigung Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Kann das Dienstverhältnis im Krankenstand aufgelöst werden?

Grundsätzlich gilt: Das Dienstverhältnis kann auch während des Krankenstandes ganz normal von beiden Seiten beendet werden.
Es gibt jedoch eine Besonderheit: Werden Sie im Krankenstand gekündigt, endet zwar das Dienstverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist, jedoch haben Sie, bis Sie gesund sind (längstens jedoch bis zur Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches), Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts.

Was muss ich bei Arztbesuchen beachten?

Arztbesuche sind möglichst außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Ist ein Arztbesuch unmittelbar notwendig (akut) oder hat der betreffende Arzt seine Ordinationszeiten ausschließlich während der Arbeitszeit bzw. findet die Untersuchung nur zu einer bestimmten Zeit statt (z.B. Blutabnahme), besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung vom Dienst. Gleiches gilt für die Begleitung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen zum Arzt. Ein unberechtigter Arztbesuch stellt eine Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages dar, die entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen kann (z.B. Verlust Entgeltanspruch, Entlassung).

Als Dienstnehmer trifft Sie gegenüber dem Dienstgeber eine Informationspflicht. Sie müssen daher – soweit möglich – sowohl Powerserv als auch den Beschäftigerbetrieb über Grund und Dauer der Abwesenheit im Vorfeld informieren. Vereinbarte Kontrolltermine sind Powerserv und dem Beschäftigerbetrieb daher unverzüglich mitzuteilen.
Als Dienstgeber ist Powerserv berechtigt, einen Nachweis über Arztbesuche zu verlangen. Etwaige damit verbundene Kosten werden Ihnen von Powerserv erstattet. Eine Zeitbestätigung muss selbstverständlich auch eine Zeitangabe (Datum, Uhrzeit von – bis) darüber enthalten, wie lange Sie sich in der Ordination des Arztes aufgehalten haben. Eine Bestätigung über einen ganzen Tag (also ohne Zeitangabe) kann nicht akzeptiert werden, da so nicht festgestellt werden kann, für welchen Zeitraum die bezahlte Freistellung erfolgt und ob Sie am betreffenden Tag noch in der Arbeit hätte erscheinen können.

Bei einem ganztägigen Arztbesuch (z.B. Darmspiegelung oä) oder ganztägigen Krankenhausaufenthalt (z.B. Tagesklinik oä), d.h. wenn Sie an diesem Tag weder vorher noch nachher zur Arbeit erscheinen, ist ein Krankenstandstag zu melden und eine vollständige Krankmeldung bzw. sonstige Zeit-oder Aufenthaltsbestätigung vorzulegen.
Der Weg vom Dienstort zum Arzt und/oder retour sowie der Arztbesuch selbst sind, sofern sie in der regulären Dienstzeit stattfinden, Arbeitszeit. Bei Unfällen auf diesem Weg handelt es sich daher um Arbeitsunfälle. Umwege fallen jedoch nicht darunter; es gilt nur der direkte Weg. Ebenso ist der Weg vom Arzt nach Hause Freizeit.

Diese Seite teilen:

Email
Facebook
XING
LinkedIn

Letzte Artikel