FAQ für Unternehmen

Bei der Vermittlung suchen wir für Sie passendes Personal und übernehmen den Rekrutierungsprozess gesamt oder teilweise. Haben wir für Sie den passenden Kandidaten gefunden, schließen Sie mit dem Bewerber einen Dienstvertrag ab.

Bei der Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung) stellen wir Ihnen passendes Personal zur Verfügung, das durch uns als Personaldienstleister angestellt ist, bei Ihnen jedoch eingesetzt wird.

Egal, ob Sie Facharbeiter, Buchhalter oder Techniker suchen: Wir haben die passenden Mitarbeiter für alle Branchen und Tätigkeiten. Die Ausbildung und Qualifikation richtet sich ganz nach Ihren Anforderungen.

Powerserv ist in der Lage, rasch auf Ihre Wünsche zu reagieren. Abhängig von gewünschter Qualifikation und Position können wir offene Stellen innerhalb von einigen Stunden bis einigen Tagen besetzen.

Powerserv Dreiecksbeziehung

Das Wesen der Zeitarbeit wird durch ein „Dreiecksverhältnis“ bestimmt. Wir, als Zeitarbeitsunternehmen, stehen in einem Vertragsverhältnis mit Ihnen als Kundenunternehmen und in einem Dienstverhältnis mit dem Zeitarbeitnehmer. Dieser steht wiederum in einem Beschäftigungsverhältnis mit Ihrem Unternehmen, bei dem er seine Tätigkeiten ausübt. Im Überlassungsvertrag sind alle Details zur „Überlassung“ des Zeitarbeitnehmers geregelt.

Powerserv stellt Ihnen Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung von einem Tag bis zu mehreren Monaten oder Jahren zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie unsere Zeitarbeitnehmer nach einem Zeitraum von 12 Monaten fix in Ihren Mitarbeiterstamm übernehmen.

Fällt ein von uns überlassener Mitarbeiter einmal aus, können wir jederzeit kurzfristig Ersatz bieten. Der Zugriff auf unsere Bewerberdatenbank ermöglicht es uns, rasch und professionell auf solch eine Situation zu reagieren.

In Ihrem Unternehmen ist der zuständige Verantwortliche weisungsbefugt – wie bei Ihren Beschäftigten.

Allgemeine Unterweisungen werden durch Powerserv durchgeführt. Die arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Unterweisungen führen Sie in Ihrem Unternehmen vor Beginn der Tätigkeiten durch.

Die Zeitarbeitnehmer sind bei der AUVA und ÖGK versichert.

Hinsichtlich der Haftung gibt es keinen Unterschied zwischen Zeitarbeitnehmern und ihren eigenen Mitarbeitern.

Unfälle von Zeitarbeitnehmern in Ihrem Unternehmen sind dem Zeitarbeitsunternehmen zu melden. Das Zeitarbeitsunternehmen erstattet dann die erforderlichen Unfallanzeigen. Unabhängig davon haben auch Sie Unfälle von Zeitarbeitnehmern in Ihrem Unternehmen zu erfassen und zu dokumentieren.