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Wir beantworten die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem, für viele Beschäftigte, immer noch unklaren Thema.

 

Für wen gilt die Abfertigung NEU?
Die Abfertigung NEU gilt für alle Dienstverhältnisse - auch für Vertragsbedienstete im Öffentlichen Dienst - die nach 1. 1. 2003 abgeschlossen werden. Sie gilt für neue Dienstverhältnisse, der Übertritt vom alten ins neue System muß zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer (Betriebsrat) verhandelt werden.

Wer zahlt die Abfertigung NEU?
Den Beitrag zur Abfertigung NEU zahlt das Unternehmen.

Wie hoch ist die Zusatzpension aus der Abfertigung NEU?
Je nach Arbeitsverlauf und Bruttolohnsumme zwischen 300.- und 600.- Euro. Die Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Abfertigung NEU ist im Internet unter www.oeaab.com möglich.

Wann muss sich der Arbeitnehmer zwischen Abfertigung und Zusatzpension entscheiden?
Bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters hat jeder Arbeitnehmer die freie Wahl zwischen Einmalzahlung der Abfertigung und Zusatzpension. Bereits mit vollendetem 40. Lebensjahr kann jeder Arbeitnehmer für die Zusatzpension optieren, um die Kapitalrendite zu vergrößern.

Wie hoch ist die Abfertigung NEU besteuert?
Zu jedem Zeitpunkt der Zahlung als Abfertigung 6%.
Die Sensation: Die Option der Zusatzpension ist gänzlich steuerbefreit!

Wie komme ich zur Abfertigung NEU?
Durch Abschluß eines Dienstverhältnisses nach 1. 1. 2003 oder durch freiwilligen und einvernehmlichen Umstieg zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer.

Bekomme ich meine Abfertigung beim Umstieg ausbezahlt?
Bei Umstieg durch Dienstvertragswechsel wird die Abfertigung wie bisher ausbezahlt, also bei einvernehmlicher Lösung und bei Kündigung durch den Dienstgeber nicht bei Selbstkündigung.

Kann ich auch ohne neuen Dienstvertrag umsteigen?
Ja. Eine solche Vereinbarung trifft der Betriebsrat oder der einzelne Arbeitnehmer mit dem Dienstgeber freiwillig. Bei einvernehmlichem freiwilligem Umstieg wird der alte Anspruch bis zur Auszahlung der Abfertigung NEU eingefroren oder (zum Teil) ins neue System übertragen. Das bedeutet ein Festschreiben der Monatsentgelte nach altem Recht bei "Einfrieren" und Kapitaleinzahlung auf das persönliche Abfertigungskonto bei "Übertragung".

Bekomme ich meine Abfertigung bei Selbstkündigung?
Nach dem System Abfertigung NEU bleiben die Ansprüche erhalten (Rucksack), es kommt aber zu keiner Sofortauszahlung (Keine "Wechselprämie").

 

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